Konkret sehen die von der Koalition vereinbarten Eckpunkte wie folgt aus: Der allgemeine Beitragssatz wird von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen mit je 0,3 Prozentpunkten bei. Die Obergrenze für die Zusatzbeiträge von Versicherten, die bislang bei einem Prozent des Einkommens oder acht Euro ohne Einkommensprüfung lag, wird aufgehoben. Stattdessen können die Krankenkassen den Zusatzbeitrag beliebig hoch ansetzen. Übersteigt der geforderte Betrag jedoch zwei Prozent des Einkommens der Versicherten, greift ein Sozialausgleich. Die Differenz zwischen Zusatzbeitrag und Zwei-Prozent-Grenze wird durch einen Zuschuss aus Steuermitteln ausgeglichen. Allerdings ist hier nicht der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag der Kasse maßgeblich, sondern ein von der Regierung jedes Jahr vorgegebener Richtwert für diesen. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) rechnet in einem Beispiel vor: Fehlen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sieben Milliarden Euro, müsste rein rechnerisch jeder Versicherte zusätzliche elf Euro entrichten. Übersteigen diese elf Euro die Zwei-Prozent-Grenze, springt der Staat mit Steuermitteln ein. Setzt eine Kasse ihren Zusatzbeitrag aber auf 15 statt elf Euro, gleicht der Staat nur bis zu elf Euro aus. Die verbleibenden vier Euro muss der Versicherte entweder selbst tragen oder er muss zu einer anderen, günstigeren Kasse wechseln. Der politisch gewollte Preiswettbewerb zwischen den Kassen bleibt also auch in diesem schwarz-gelben Modell erhalten.
Bis 2014 soll der Zusatzbeitrag allerdings laut dem Gesundheitsminister nicht mehr als 16 Euro betragen, danach sind Steigerungen möglich. Der Steuerzuschuss für den sozialen Ausgleich soll jährlich um höchstens eine Milliarde Euro steigen, Steuererhöhungen zur Finanzierung schloss Rösler aus.
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