Haben Sie schon den Medizinprodukte-Pass?
Marc Deschka
MPBetreibV
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet alle Pflegepersonen, die mit Medizinprodukten der Anlage 1 der MPBetreibV arbeiten, zur Einweisung in die Handhabung des entsprechenden Produktes. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Kenntnisse im Umgang damit vorhanden sind. Bei der großen Menge der zur Anwendung kommenden Produkte lohnt sich das Führen eines persönlichen Medizinprodukte-Passes.
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