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09.09.2010
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Aktuelle Ausgabe

Ausgabe 04/ 2009

Behandlungsabbruch: Sterbehilfe im Spiegel des Strafrechts

Prof. Dr. Volker Großkopf
Das Thema Sterbehilfe wird in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Für Ärzte und Pflegekräfte ist es unerlässlich zu wissen, was erlaubt und was bei Strafe verboten ist. Dabei muss stets unmissverständlich klar bleiben, dass die „aktive Sterbehilfe“ nach wie vor unter Strafandrohung verboten bleibt.
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