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01.08.2010
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Ausgabe 09/ 2008

Patient hat Recht auf Einsicht in die Originalbehandlungsunterlagen

Prof. Dr. Volker Großkopf
Müssen Patienten die Originale der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation vorgelegt werden, beispielsweise wenn sie Ansprüche in einem Schadenersatzprozess geltend machen möchten? Und ist einer Gesundheitseinrichtung eine längere Suchaktion nach den Behandlungsunterlagen zuzumuten? Zu diesen Fragen traf das Landgericht Kiel am 4. April 2008 eine Entscheidung.
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