Sorgfaltspflichtverstoß: Unterlassenes Herbeirufen eines Arztes bei einer respiratorischen Insuffizienz
Leitsatz: Von einer ausgebildeten Krankenschwester kann auch ohne entsprechende Anweisung erwartet werden, dass sie im Falle einer respiratorischen Insuffizienz den diensthabenden Arzt herbeiruft, damit dieser Maßnahmen zur Behebung der Atemnot einleiten kann.
Der vollständige Artikel steht nur für registrierte Kunden dieser Zeitschrift zur Verfügung.
Werden Sie doch einfach Abonnent! >>
Klicken Sie hier <<