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09.09.2010
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Ausgabe 05/ 2008

Behandlungsfehler: Verantwortungsaufteilung zwischen Arzt und Hebamme

Prof. Dr. Volker Großkopf
Kommt es bei einer ärztlichen Behandlung zu einer Komplikation oder zu einem Ergebnis, das nicht den Erwartungen entspricht, liegt die Frage nahe, ob ein Fehler auf Seiten des Arztes oder seiner Kooperationspartner die Ursache hierfür ist. Die Erfassung eines medizinischen Sachverhaltes und dessen rechtliche Überprüfung sind jedoch nicht mit den Haftungsfragen in einem herkömmlichen zivilrechtlichen Haftungsfall zu vergleichen. Das medizinische und pflegerische Haftungsrecht kennt keinen Katalog, aus dem sich zwingende Vorgaben zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers ableiten lassen.
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