Patientenwille rechtfertigt Behandlungsabbruch durch Außenstehende
Grundsatzurteil durch den BGH vom 25. Juni 2010
Macht sich eine außenstehende, nicht am Behandlungsgeschehen beteiligte Person strafbar, wenn sie die lebenserhaltende Behandlung eines Patienten auf der Grundlage des Patientenwillens abbricht? Diese Frage stand im Zentrum des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni (Aktenzeichen 2 StR 454/09).
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