Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH

08.09.2010
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Bibliomed Verlag

Ausgabe 05/ 2010

Pflegetransparenzvereinbarungen: Noten sollen die Pflege transparenter machen

Sigrid Daneke
Die von Pflegeheimen und ambulanten Diensten erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden veröffentlicht, so sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a vor. Der Grund: Für die Verbraucher soll mehr Transparenz bei der Pflege geschaffen werden. Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen sollten und haben sich deswegen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von Pflegeanbietern veröffentlicht werden soll, diese ähnelt den Schulnoten. Die Details werden in den Pflege-Transparenzvereinbarungen ambulant beziehungsweise stationär (PTV-A und PTV-S) geregelt.
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