Kann eine Verfahrensanweisung die regelmäßige ärztliche Anordnung ersetzen?
Dr. Andreas Pollandt
Ich bin als Pflegebereichsleitung in einer Belegabteilung (Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie und HNO) eines Krankenhauses der Grundversorgung eingesetzt. Häufig kommt es vor, dass die Belegärzte ihre Anordnungen gar nicht oder nur teilweise schriftlich erteilen. Liegt eine mündliche bzw. telefonische Anordnung vor, so wird diese durch die entgegennehmende Pflegekraft mit Datum und Uhrzeit in der Anordnungsspalte dokumentiert. Gelegentlich wird diese Anordnung hier nachträglich durch den Belegarzt abgezeichnet. Es kommt aber auch oft genug vor, dass überhaupt keine Anordnung ausgesprochen wird. Das Therapiespektrum ist überschaubar - die jeweiligen Anordnungen orientieren sich nach dem durchgeführten Eingriff und sind in der Regel immer für jede Patientin identisch. Ebenso existieren Therapieschemata für Patientinnen mit vorzeitiger Wehentätigkeit, Hörsturz, Nierenkoliken usw. Diese Therapieschemen sind detailliert in Form von sog. "Verfahrensanweisungen - VA" im Stationsordner vorhanden - alle wurden von den jeweiligen Belegärzten unterschrieben. ...
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