Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH

01.08.2010
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Bibliomed Verlag

Ausgabe 04/ 2009

Der kleine Gesetzgeber: Was macht der Gemeinsame Bundesausschuss?

Corinne Ludwig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das vielleicht wichtigste Gremium im deutschen Gesundheitswesen – und doch zugleich das am wenigsten bekannte. Im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung entscheidet der G-BA, welche Therapien und Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden und damit, welche Leistungen – etwa auch im Bereich der Prävention, der häuslichen Krankenpflege oder der Palliativversorgung – die gesetzlichen Kassen ihren rund 70 Millionen Versicherten erstatten müssen. Das hat ihm den Beinamen „kleiner Gesetzgeber“ eingebracht.
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